Wayback Machine: Abmahnrisiko, Website entfernen und Archivierung blockieren

Vitali Lutz
Fachwissen für einfache Komplexität
Aktualisiert am 29. Juni 2026
Alarm 4:30 Minuten Lesezeit

Es gibt ein Projekt namens "Wayback Machine", das unter der Domain archive.org betrieben wird. Dabei handelt es sich um das größte Archiv von Websites im Internet, das alte Versionen von Webseiten speichert.

Der Archive.org-Crawler durchsucht das Internet nach Webseiten und speichert diese 1:1 in ihrem aktuellen Zustand in der Datenbank.

Dies funktioniert zuverlässig und lässt sich überprüfen, indem bei einer Datenbank-Suchanfrage eine Domain eingegeben und eine ältere Version der Seite angezeigt wird.

Screenshot von Google.com aus dem Jahr 1999
Screenshot von Google.com aus dem Jahr 1999 | Quelle: Google.com

Hier wird die Website Google.com aus dem Jahr 1999 gezeigt. Sie wurde exakt in ihrer damaligen Form archiviert und kann heute, Jahrzehnte später, noch genauso betrachtet werden, wie sie ursprünglich aussah.

Prinzipiell ist die Wayback Machine ein interessantes Projekt, allerdings nur, wenn man keine Website in Europa, insbesondere in Deutschland, betreibt.

Die rechtliche Einordnung der dort gespeicherten Inhalte ist teilweise weiterhin ungeklärt. Als Website-Betreiber besteht in der Regel keine Kontrolle über diese archivierten Inhalte, sodass nachträgliche Änderungen nicht möglich sind.

Abmahnrisiko wegen der Wayback Machine

Es kann riskant sein, eine alte Version seiner Website bei der Wayback Machine gespeichert zu haben. Typische Abmahnfälle in der Praxis sind:

  • Alte Version ohne oder mit unvollständigem Impressum
  • Alte Version mit falscher Firmenadresse
  • Alte Version ohne DSGVO-Hinweise
  • Alte Version, die Bilder enthält, für die keine Nutzungserlaubnis vorliegt
  • Frühere Landingpages oder Microsites, die aufgrund ihres einfachen Aufbaus rechtliche Anforderungen nicht erfüllten

Besonders betroffen sind kleine Unternehmen, Freelancer und Agenturen. Genau die Leute, die gerade diesen Artikel lesen. Viele von ihnen wissen noch nicht einmal, wie gefährlich die Wayback Machine für sie sein kann.

Konkrete Handlungsempfehlungen

Zunächst sollte überprüft werden, welche Inhalte die Wayback Machine über die eigene Website gespeichert hat und aus welchen Zeiträumen diese archivierten Versionen stammen.

  1. Die Website https://web.archive.org aufrufen
  2. Die eigene Domain der Website in das Suchfeld eingeben
  3. Anschauen, wie viele Versionen gespeichert sind und wie lange sie zurückliegen
  4. Die verschiedenen Versionen besichtigen und prüfen, ob die Seiten rechtskonform waren
  5. Wenn nicht, muss sofort gehandelt werden

Bevor du aktiv wirst, solltest du zunächst prüfen, welche Versionen deiner Website in der Wayback Machine gespeichert sind. Achte dabei besonders auf mögliche rechtliche Schwachstellen wie ein fehlendes Impressum, veraltete Unternehmensdaten oder andere problematische Inhalte.

Die Wayback Machine blockieren

Wenn du verhindern möchtest, dass die Wayback Machine künftig weitere Versionen deiner Website archiviert, kannst du den folgenden Eintrag in deiner robots.txt hinterlegen:

User-agent: ia_archiver
Disallow: /

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass ein Eintrag in der robots.txt allein nicht immer ausreicht, um weitere Archivierungen durch die Wayback Machine zuverlässig zu verhindern.

Wirkungsvoller ist es, den Zugriff auf die Website über eine IP-Sperre zu steuern, denn der Bot von Archive.org, der Webseiten für die Wayback Machine besucht und 1:1 abbildet, nutzt folgende IP-Bereiche:

  • 207.241.224.0/20
  • 208.70.24.0/21
  • 2620:0:9c0::/48

Meistens werden die Crawler über IPv4-Adressen gesichtet. Crawler, die nur über IPv6 arbeiten, sind eher eine Seltenheit, dennoch sollte man beide Protokolle sperren, wenn man das Crawlen verhindern möchte.

Außerdem benutzt der Crawler oft die User-Agents archive.org_bot oder ia_archiver. Auf der Website kann man daher den User-Agent-String prüfen und den Zugriff blockieren, wenn dieser entweder archive.org_bot oder ia_archiver enthält.

Eigene Website aus der Wayback Machine entfernen

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Entfernung bereits archivierter Versionen deiner Website aus der Wayback Machine. In vielen Fällen kannst du dies selbst beantragen, ohne einen Anwalt einschalten zu müssen.

Um archivierte Versionen deiner Website entfernen zu lassen, kannst du eine Anfrage direkt an Archive.org senden. In dieser E-Mail bittest du darum, die gespeicherten Snapshots deiner Domain aus der Wayback Machine zu löschen.

In der Regel sind dabei Nachweise erforderlich, die den Zeitraum der eigenen Betreiberrechte an der Domain abdecken, insbesondere für den Bereich, dessen Archivierung entfernt werden soll.

Entfernt werden in der Regel nur die Versionen der Website, für die ein Nachweis der Domaininhaberschaft für den jeweiligen Zeitraum erbracht werden kann. Bei meinem ersten Löschantrag mussten dafür mehrere ältere Rechnungen des Webhosting-Providers eingereicht werden, die den gesamten betreffenden Zeitraum abdeckten.

Sollen alle archivierten Versionen einer Website aus der Wayback Machine für den Zeitraum von 2010 bis 2020 entfernt werden, ist ein Nachweis erforderlich, dass die Domain in diesem Zeitraum im eigenen Besitz war. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, lehnt Archive.org die Löschung der entsprechenden Inhalte in der Regel ab.

Das folgende Beispiel zeigt, wie man den Betreiber der Plattform per E-Mail kontaktiert und um die Entfernung der eigenen Website aus dem Katalog bittet.

E-Mail-Adresse: info@archive.org
Betreff: Request for removal of archived versions of [DOMAIN]
Nachricht:

An das Internet Archive Team,

bei der folgenden Domain handelt es sich um eine Website, für die alle aktuell archivierten Versionen (Wayback Machine Snapshots) entfernt werden sollen:

Domain: [DOMAIN]

Hiermit wird die vollständige Löschung aller bisher gespeicherten Archivversionen dieser Domain sowie der Ausschluss von zukünftigen Archivierungen beantragt.

Die im Internet Archive verfügbaren Inhalte stellen veraltete Versionen der Website dar, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Diese früheren Fassungen erfüllen nach geltendem deutschen Recht (insbesondere im Hinblick auf Impressumspflicht und Datenschutz/DSGVO) nicht mehr die aktuellen rechtlichen Anforderungen.

Da diese Inhalte weiterhin öffentlich zugänglich sind, kann hierdurch ein rechtliches Risiko entstehen.

Die Domain ist aktuell entweder nicht mehr aktiv oder wurde inhaltlich vollständig überarbeitet und unterscheidet sich wesentlich von den archivierten Versionen.

Beantragt wird daher:

- die vollständige Entfernung aller vorhandenen Snapshots der Domain [DOMAIN]
- der dauerhafte Ausschluss der Domain von zukünftigen Archivierungen

Sofern ein Nachweis der Domaininhaberschaft erforderlich ist, kann dieser auf Anfrage bereitgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen  
[NAME / ORGANISATION]

Am besten wird die Anfrage ins Englische übersetzt und auf Englisch verschickt, da die Betreiber in den USA ansässig sind und keine offizielle Unterstützung für Deutsch bieten.

In meinem Fall dauerte es etwa eine Woche, bis die E-Mail beantwortet wurde und die Website erfolgreich aus dem Archiv entfernt war.

Fazit

Wayback Machine ist eine wirklich gute Idee. Obwohl das Projekt grundsätzlich nützlich ist, ist das Risiko für Betreiber einer deutschen Website ernst zu nehmen. Die aktuelle Rechtslage bietet Anwälten potenzielle Ansatzpunkte, um sich finanziell an solchen archivierten Inhalten zu bereichern.

Website-Betreiber im deutschen Rechtsraum sollten prüfen, ob eine Entfernung archivierter Versionen aus der Wayback Machine sinnvoll ist, da diese in bestimmten Fällen rechtliche Relevanz haben können.

Wer ältere Versionen der eigenen Website dokumentieren möchte, sollte diese stattdessen selbst in regelmäßigen Abständen archivieren, zum Beispiel durch Screenshots, und lokal speichern. Dieses Vorgehen bietet mehr Kontrolle und rechtliche Sicherheit.

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